Wahlen in Spitz


Grundsätzliches

Die Wahlberechtigten der Gemeinde Spitz werden in 3 Wahlsprengeln aufgeteilt.

Wahlsprengel SPITZ I:
Bewohner der Katastralgemeinde Spitz wählen im Gemeindeamt Hauptstraße 15a.
Wahlzeit: 8 bis 14 Uhr (Wahlkartenlokal) barrierefrei! 



Wahlsprengel SPITZ II:
Bewohner der Katastralgemeinden Gut am Steg und Vießling Spitz wählen im Gemeindehaus Gut am Steg 10.
Wahlzeit: 8 bis 12 Uhr.


Wahlsprengel SPITZ III:
Bewohner der Katastralgemeinde Schwallenbach wählen im Feuerwehrhaus in Schwallenbach 60.

Wahlzeit: 8 bis 12 Uhr.


Änderungen der Wahlzeit sind in Ausnahmefällen möglich, werden aber rechtzeitig bekanntgegeben. Für Volksbegehren gelten andere Regelungen hinsichtlich Wahllokale und Wahlzeiten und es werden diese auch rechtzeitig bekanntgegeben.

 

 

 Spitz ist zertifizierte Gemeinde

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