Archivale des Monats Februar - Aufhebung der Grundherrschaften durch Kaiser Ferdinand, 1848

Marktarchiv Spitz










Aufhebung der Grundherrschaften durch Kaiser Ferdinand 1848

 

Die Grundherrschaften stellten in Österreich die Struktur des Landes dar. Untertanen der Grundherrschaft waren an die Herrschaft gebunden, untertänig und zur Hörigkeit verpflichtet. Sie mussten den Zehent- (Gelddienst, früher 10ter Teil eines Ertrags) und den Robotdienst (kostenloses Arbeitspensum für die Herrschaft pro Jahr) leisten. Durch die Revolution im Jahr 1848 und durch Antrag des schlesischen Abgeordneten Hans Kudlich vor dem Reichstag wurden die Grundherrschaften am 7. September 1848 aufgehoben. 

 

Lucas Nunzer

 

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03.02.2026

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