WLAN-Nutzung

Herzlich Willkommen im WLAN der Marktgemeinde Spitz

Die Nutzung ist an die Einhaltung nachstehender Bedinungen geknüpft.

Vorläufige Bedingungen für die Nutzung von WLAN im Schloss Spitz

Die Marktgemeinde Spitz ermöglicht Ihnen (= Nutzer) die Nutzung des Internets. Damit dieses Angebot auch weiterhin bestehen bleibt, sind einige Regeln zu beachten:

  • Der Nutzer verpflichtet sich, jede Nutzung zu unterlassen, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen Gesetze verstößt und andere Internetnutzer belästigt oder verängstigt.
  • Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, diesen Internetzugang nicht für File-Sharing Programme zu nutzen. Außerdem verpflichtet sich der Nutzer, Bandbreite nicht exzessiv zu nutzen, da dieser Internetzugang mit anderen Nutzern geteilt wird.
  • Die Marktgemeinde Spitz behält sich vor, einzelne Endgeräte (z.B. Laptops, Notebooks, PDAs, etc) für die Verwendung sowie bestimmte Ports zu sperren.
  • Dem Nutzer sind alle Risiken des Internets bekannt und er ist allein für seinen Schutz (z.B. aktuelles Antiviren-Programm, Nicht-Starten von verdächtigen Programmen/Dateien, etc.) verantwortlich.
  • Seitens der MG Spitz wird keine Haftung für Fehler, Störungen oder Schäden, die durch die Nutzung des Internets über diesen WLAN-Zugang oder durch Konfigurationsänderungen des Endgeräts durch den Nutzer entstehen übernommen.
  • Die MG Spitz übernimmt keine Gewähr dafür, dass die angebotenen Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind und dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können.
  • Der Ersatz von Schäden jeglicher Art, inklusive Folgeschäden Dritter und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 Spitz ist zertifizierte Gemeinde

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