Verordnung - Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen

Aushängezeitraum: 27.04.2023 - 16.03.2024

Die Bezirkshauptmannschaft Krems hat am 27.04.2023 aufgrund des § 92 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBI. 6500, in Verbindung mit § 3 Abs. 8, Abs. 6 Z. 3lit. c und d

und Abs. 5 NÖ Jagdgesetz 1974 verordnet:

Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher für die Jagdjahre 2023/2024

im Verwaltungsbezirk Krems

Details siehe Beilage!

Verordnung -Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher (226 KB) - .PDF

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