Verordnung - Ausnahme von den Schonvorschriften für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher

Aushängezeitraum: 27.04.2023 - 01.01.2025

Die Bezirkshauptmannschaft Krems hat am 27.04.2023 aufgrund des § 74 Abs. 5 NÖ

Jagdgesetz 1974, LGBI. 6500, in Verbindung mit § 3 Abs. 8, Abs. 6 lit. c und d und

Abs. 5 NÖ Jagdgesetz 1974, verordnet:

Ausnahme von den Schonvorschriften für Raben- und Nebelkrähen, Elstern

und Eichelhäher für die Jagdjahre 2022/2023 im Verwaltungsbezirk Krems

Verordnung siehe Beilage!

Verordnung - Ausnahme von den Schonvorschriften für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher (123 KB) - .PDF

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