Aus dem Gemeindearchiv - Archivale des Monats Februar - Feuerlöschordnung des Kreisamtes Krems, 1782

Feuerlöschordnung 1782

Am 20. Oktober 1782 wurde der Herrschaft Spitz eine Feuerlöschordnung des Kreisamtes V.O.M.B. in Krems zugesandt. In insgesamt sieben Punkten wurden den Herrschaften, Städten und größeren Märkten sowie Privathäusern und Wirtschaftshöfen Vorschriften zur Brandprävention und Bekämpfung vorgeschrieben. Unter Punkt 4 stand zum Beispiel, dass Mühlen, Wirtshäuser und Bräuhäuser ihre Feuerlöschwerkzeuge stets griffbereit und durch die Herrschaft begutachtet haben sollen. Unter Punkt 7 kündigt das Kreisamt an, innerhalb eines halben Jahres mit den Inspektionen der Feuerlöschwerkzeugen zu starten. Nachstehend findet sich eine „Einkaufsliste“ für Herrschaften:

 

1 Feuer Waggen samt einer 8, oder 10 Emrig Laid (Leiter)

1 Feuer Spriten von mitterer Gattung, so getragen werden könne

2 hölzerne Hand Spritzen

2 Feuer Laittern nach Proportion des Gebäud

2 Feuer Hagen (Hacken)

2 blechern Lattern (Leitern)

2 Kranggen

2 eyserne Schaufeln

12 lederne Äimer

1 oder mehrere Bodungen mit Wasser auf denen Gebäuden

 

Lucas Nunzer

 

Marktarchiv Spitz

03.02.2025

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