Sowohl das Innenministerium als auch das Amt der NÖ Landesregierung bieten eine Vielzahl von Informationen zum Thema Wahl an.
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Wahlen in Spitz
Grundsätzliches
Die Wahlberechtigten der Gemeinde Spitz werden in 3 Wahlsprengeln aufgeteilt.Wahlsprengel SPITZ I:
Bewohner der Katastralgemeinde Spitz wählen in der Filiale der Sparkasse in der Hauptstraße. Wahlzeit: 7 bis 15 Uhr (Wahlkartenlokal)
Wahlsprengel SPITZ II:
Bewohner der Katastralgemeinden Gut am Steg und Vießling Spitz wählen im Gasthaus Gritsch in Vießling.
Wahlzeit: 8 bis 14 Uhr.
Wahlsprengel SPITZ III:
Bewohner der Katastralgemeinde Schwallenbach wählen im Feuerwehrhaus in Schwallenbach.
Wahlzeit: 8 bis 12 Uhr.
Änderungen der Wahlzeit sind in Ausnahmefällen möglich, werden aber rechtzeitig bekanntgegeben. Für Volksbegehren gelten andere Regelungen hinsichtlich Wahllokale und Wahlzeiten und es werden diese auch rechtzeitig bekanntgegeben.
Zuletzt aktualisiert: 5.3.2010




